Berufsfachschule Ernährung und Hauswirtschaft
Berufliche Grundbildung
Ziele
Die einjährige Berufsfachschule vermittelt eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft. Die Berufsfachschule führt zu Erfahrungen und Kenntnissen in der Ernährungswirtschaft und der Großverpflegung in Anstalts- und Privathaushalten.
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsfachschule kann unter bestimmten Voraussetzungen
- als 1. Jahr der Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter anerkannt werden,
- die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik ermöglichen,
- zur Aufnahme in weitere Fachschulen nach entsprechender Berufstätigkeit führen.
Die Schülerinnen und Schüler, die das Berufsfachschuljahr besuchen und anschließend keine Berufsausbildung beginnen, erfüllen damit ihre Berufsschulpflicht.
Tätigkeitsfelder
Zu den dem Bereich Ernährung und Hauswirtschaft zugeordneten Tätigkeitsfeldern gehören die Großküchen, Privathaushalte, Hotel- und Gastronomiebetriebe sowie Verkaufsbetriebe im Nahrungsmittelhandwerk.
Aufnahmevoraussetzungen
In die einjährige Berufsfachschule werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die den Sekundarabschluss I -Fachoberschulreife- oder einen gleichwertigen Abschluss erreicht haben.
Dauer und Gliederung
Die Schülerinnen und Schüler werden in einem einjährigen Bildungsgang unterrichtet. Ein Betriebspraktikum ist Bestandteil des Bildungsganges.
Unterricht
Der Unterrichtsumfang beträgt in der Regel 32 bis 35 Unterrichtsstunden pro Woche, verteilt auf mindestens fünf Wochentage.
Fächer
Berufsbezogener Lernbereich:
- Produktion
- Dienstleistung
- Wirtschafts- und Betriebslehre
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
- Datenverarbeitung
Prüfung
Es findet keine Abschlussprüfung statt.
Kosten und Förderung
- Die anteiligen Kosten für Lernmittel und die Fahrtkosten übernimmt der Schulträger im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Für den Verzehr der im fachpraktischen Unterricht zubereiteten Mahlzeiten wird ein monatlicher Kostenbeitrag von 12.- Euro erhoben.
- Einmalige Kosten für die Beschaffung der Berufskleidung für den Fachpraxisunterricht in Höhe von ca. 30.- Euro.
- Für Schüler, die nicht bei ihren Eltern wohnen können, kann bei gegebenen wirtschaftlichen Voraussetzungen ein Antrag auf Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) gestellt werden. Auskunft erteilt:
Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Lippe, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold
Anmeldung und weitere Informationen
Anträge auf Aufnahme werden in der Zeit vom 15. bis 28. Februar eines jeden Jahres entgegengenommen. Sie geben ihre Anmeldung unter der Adresse https://www.schueleranmeldung.kreislippe.de direkt in unsere Datenbank ein.
Leiten Sie uns dann bitte folgende Unterlagen zu:
- Ausdruck Ihrer Anmeldung
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Schule (im Original oder als beglaubigte Kopie).
Informiert und beraten werden Sie beim jährlich im Februar stattfindenden " Tag der offenen Tür." Die online-Anmeldung kann auch am Tag der offenen Tür direkt im Berufskolleg erfolgen. Nach vorheriger telefonischer Anmeldung werden Sie auch persönlich durch einen unserer Beratungslehrer oder Frau Kuypers-Schulz beraten.
Ihre Anfragen und Schreiben richten Sie bitte an folgende Anschrift:
Felix-Fechenbach-Berufskolleg
Saganer Str. 4
32756 Detmold
Telefon: 05231 608 200
Fax: 05231 608 288
E-Mail: info@ffb.lippe.de
Internet: www.ffb.lippe.de
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Stand: Dezember 2006




